Augenarzt Praxis Dr. med. Urs Thomann, Willisau - SurseeFacharzt FMH für Augenkrankheiten und Augenchirurgie
 

Information zum neuen Ärztetarif

Wie Sie sicher gehört haben ist seit dem 1. Januar 2004 der neue Arzttarif TARMED in Kraft getreten. Zweck dieses neuen Tarifwerks war es die intellektuellen Leistungen auf- und die technischen Leistungen etwas abzuwerten. Das neue Regelwerk ist aber deutlich über das Ziel hinausgeschossen. Dies hat nun zur Folge, dass die nicht-technischen Leistungen wie zum Beispiel Konsultation und Brillenverordnung einen deutlichen Teuerungsschub erfahren haben. Andererseits sind Operationen und Laserbehandlungen massiv billiger geworden. Dies führt dazu, dass die Grau- und Grünstaroperationen nur noch knapp kostendeckend durchgeführt werden können. Für gewisse Laserbehandlungen die wir bisher in der Arztpraxis anbieten konnten, müssen wir Sie in Zukunft an die Augenklinik des Kantonsspitals Luzern überweisen, da sie nicht mehr betriebswirtschaftlich kostendeckend sind.

Die Krankenkasse kann damit Ihren Aufwand leicht reduzieren, die anfallenden, nicht gedeckten Kosten müssen dafür vom Steuerzahler finanziert werden.

Die leidtragenden dieses Systems sind dabei die Patienten, die längere Anfahrtswege und Wartezeiten im Spital in Kauf nehmen müssen und die privaten Anbieter, die wichtige, für eine optimale medizinische Betreuung nötige Behandlung nicht mehr anbieten können.

Bedauernswert ist dabei, dass diese Verschlechterung der Leistung keine Gesundheitskosten  reduziert, sondern nur von der Krankenkasse auf den Steuerzahler umlagert.

Ein weiterer Negativpunkt dieses Tarifvertrages ist die Verschlechterung des Datenschutzes für den Patienten. Mit dem neuen einheitlichen Rechnungsformular erhält der Versicherer neben Personalien und weiteren administrativen Daten systematisch ausführliche Informationen über den Gesundheitszustand des Patienten. Gemäss dem eidgenössischen Datenschutzbeauftragten verstösst die systematisch Weitergabe einer Leistungsabrechnung mit solchen Details gegen das im Datenschutz verankerte Verhältnismässigkeitsprinzip. Trotzdem werden wir gezwungen mit diesem Formular abzurechnen.

Es ist uns klar, dass die Weitergabe von augenärztliche Diagnosen nicht so brisant ist wie diejenige von psychiatrischen. Trotzdem sind wir bestrebt den Krankenkassen nur die minimalsten Informationen weiterzugeben, da diese nicht wie bisher nur noch dem Vertrauensarzt sondern allen Administrativpersonen zugänglich sind.

Ausserdem ist es unser erklärtes Ziel allen Patienten im Rahmen des momentan Möglichen eine optimale Betreuung in der Parxis und der Augentagesklinik anbieten zu können.

 
Homepage© Medical Visual PromotionNach Oben