Information
zum neuen Ärztetarif
Wie Sie sicher gehört haben
ist seit dem 1. Januar 2004 der neue Arzttarif TARMED in Kraft getreten.
Zweck dieses neuen Tarifwerks war es die intellektuellen Leistungen auf- und die
technischen Leistungen etwas abzuwerten. Das neue Regelwerk ist aber deutlich
über das Ziel hinausgeschossen. Dies hat nun zur Folge, dass die nicht-technischen
Leistungen wie zum Beispiel Konsultation und Brillenverordnung einen deutlichen
Teuerungsschub erfahren haben. Andererseits sind Operationen und Laserbehandlungen
massiv billiger geworden. Dies führt dazu, dass die Grau- und Grünstaroperationen
nur noch knapp kostendeckend durchgeführt werden können. Für gewisse
Laserbehandlungen die wir bisher in der Arztpraxis anbieten konnten, müssen
wir Sie in Zukunft an die Augenklinik des Kantonsspitals Luzern überweisen,
da sie nicht mehr betriebswirtschaftlich kostendeckend sind.
Die
Krankenkasse kann damit Ihren Aufwand leicht reduzieren, die anfallenden, nicht
gedeckten Kosten müssen dafür vom Steuerzahler finanziert werden.
Die
leidtragenden dieses Systems sind dabei die Patienten, die längere Anfahrtswege
und Wartezeiten im Spital in Kauf nehmen müssen und die privaten Anbieter,
die wichtige, für eine optimale medizinische Betreuung nötige Behandlung
nicht mehr anbieten können.
Bedauernswert
ist dabei, dass diese Verschlechterung der Leistung keine Gesundheitskosten
reduziert, sondern nur von der Krankenkasse auf den Steuerzahler umlagert.
Ein
weiterer Negativpunkt dieses Tarifvertrages ist die Verschlechterung des Datenschutzes
für den Patienten. Mit dem neuen einheitlichen Rechnungsformular erhält
der Versicherer neben Personalien und weiteren administrativen Daten systematisch
ausführliche Informationen über den Gesundheitszustand des Patienten.
Gemäss dem eidgenössischen Datenschutzbeauftragten verstösst die
systematisch Weitergabe einer Leistungsabrechnung mit solchen Details gegen das
im Datenschutz verankerte Verhältnismässigkeitsprinzip. Trotzdem werden
wir gezwungen mit diesem Formular abzurechnen.
Es ist uns
klar, dass die Weitergabe von augenärztliche Diagnosen nicht so brisant ist
wie diejenige von psychiatrischen. Trotzdem sind wir bestrebt den Krankenkassen
nur die minimalsten Informationen weiterzugeben, da diese nicht wie bisher nur
noch dem Vertrauensarzt sondern allen Administrativpersonen zugänglich sind.
Ausserdem
ist es unser erklärtes Ziel allen Patienten im Rahmen des momentan Möglichen
eine optimale Betreuung in der Parxis und der Augentagesklinik anbieten zu können.